Beschreibung
Bisher galten für die energetischen Anforderungen an Gebäuden drei Regeln:
– das Energieinsparungsgesetz (EnEG)
– die Energieeinsparverordnung (EnEV)
– das Erneuerbare Energien-u. Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das Nebeneinander dieser Regelwerke hat in der Praxis viele Schwierigkeiten bereitet, zumal die Regelungen nicht vollständig aufeinander abgestimmt waren. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt im Energiesparrecht ab dem 01.11.2020 ein einheitliches Anforderungssystem, in dem die Energieeffizienz und die Verwendung von erneuerbaren Energien integriert sind. Im Kommentar wird der Inhalt der gesetzlichen Vorgaben erläutert und seine Umsetzung an Beispielen aus der Praxis verdeutlicht. Hierbei wird der Einfluss der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen auf die Ergebnisse dargestellt und es werden Wege zur energieeffizienten Optimierung von Gebäuden aufgezeigt.
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